Bitte um Zusammenarbeit
Letzte Aktualisierung: 03.09.2025 13:02 Uhr
Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,
im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und zum Schutz Ihres Kindes bittet die Schule darum, alle Veränderungen in den Sorgeberechtigungen – insbesondere nach Trennung, Scheidung oder durch gerichtliche Entscheidungen – unverzüglich und in schriftlicher Form (siehe Formular) der Schule anzuzeigen. Legen Sie bitte entsprechende Gerichtsurteile, Sorgerechtsbeschlüsse oder Vergleichsvereinbarungen stets zeitnah im Sekretariat vor.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Solange uns keine anderslautenden gerichtlichen oder behördlichen Bescheide vorliegen, erhalten grundsätzlich alle gesetzlichen Personensorgeberechtigten Auskunft durch die Schule zu schulischen Angelegenheiten und zum Entwicklungsstand des Kindes.
- Wir bitten Sie ausdrücklich, bei jeder Änderung im Sorgerecht oder bei Auflagen durch das Familiengericht die Nachweise bei der Schule einzureichen und künftige Änderungen zeitnah zu melden.
- Die Schule ist verpflichtet, alle Personensorgeberechtigten einzubeziehen, solange dies nicht rechtskräftig anders verfügt ist. Erst bei Vorlage eines entsprechenden Bescheids kann eine Auskunft oder Mitsprache einzelner Personen rechtlich eingeschränkt werden.
Diese Regelung dient dem Schutz Ihres Kindes und der Rechtssicherheit der Schule.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und das Verständnis.
R. Kießling
*** NEUERUNG ***
Liebe Eltern,
ab sofort bitten wir Sie, die Beantragung von Freistellung vom Unterricht ausschließlich über das folgende Formular bei uns einzureichen.
Sie können dieses Formular ausgefüllt in unserem Sekretariat abgeben oder auch in unterschriebener gescannter Form per E-Mail senden.
WICHTIG ist nur die Nutzung dieser Dokumentenvorlage!
Vielen DANK!
formblatt_842035_beurlaubung_unt[2356].pdf

